Der hält fürs Leben

Wann eine Namensänderung durchgeführt werden kann

Während der Vorname einen meist durch das ganze Leben begleitet, ändert sich der Nachname bei vielen Menschen, beispielsweise nach der Hochzeit. Es kann aber noch andere Gründe für eine Namensänderung geben.

Veröffentlicht am 18. Dez 2009

Die Hochzeit ist der wohl häufigste Grund für eine Namensänderung. Früher war es selbstverständlich, dass die Frau nach der Eheschließung den Familiennamen ihres Mannes annahm. Auch heute wird dies noch häufig so gehandhabt. Es istinzwischen aber auch möglich, einen Doppelnamen zu führen oder den Nachnamen der Frau als Ehenamen zu führen. Auf Wunsch können auch beide Partner ihren bisherigen Familiennamen behalten. Für welche Variante man sich entscheidet, muss man dem Standesamt bereits vor der Heirat mitteilen, damit dieses die notwendigen Unterlagen dementsprechend vorbereiten kann.

Auch bei Kindern kommt eine Namensänderung nicht selten vor. Heiraten die Eltern erst nach der Geburt und führen in Zukunft einen gemeinsamen Ehenamen, kann auch der Nachname des Kindes dementsprechend abgeändert werden. Dasselbe gilt, wenn ein Elternteil über das alleinige Sorgerecht verfügt und eine eheliche Bindung mit neuem Namen eingeht. Trägt das Kind bisher den Nachnamen des anderen Elternteils, ist dazu allerdings dessen Zustimmung notwendig. Zu Gunsten des Kindeswohls kann allerdings in Ausnahmefällen auch das Familiengericht über die Namensänderung bestimmen. Falls das Kind das fünfte Lebensjahr bereits vollendet hat, darf es außerdem selbst entscheiden, ob es überhaupt einen anderen Nachnamen annehmen möchte. Doppelnamen sind bei Kindern prinzipiell nicht möglich.

Oft kommt es jedoch auch vor, dass Erwachsene ihren Nachnamen unabhängig von einer Eheschließung ändern möchten. Dies ist allerdings nur möglich, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Es genügt also nicht, den eigenen Namen nicht schön zu finden. ABer man kann nach einer Scheidung meist problemlos wieder seinen ursprünglichen Familiennamen annehmen. Außerdem kann man seinen Namen ändern lassen, wenn dieser anstößig oder lächerlich ist oder den Namensträger nachweislich stark belastet, zum Beispiel aufgrund eines negativen historischen Hintergrunds. In diesem Fall ist es auch möglich, den Vornamen zu ändern. Das gilt auch dann, wenn dieser nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen ist und so häufig zu Verwechslungen führt.